Stadtteilvertretung
Die Stadtteilvertretung ist ein Organ der Stadtteilversammlung und besteht aus engagierten Bürgern und Bürgerinnen des Quartiers.
Zum Mandat der Stadtteilvertretung gehört z.B. die Vergabe von Projektmitteln aus dem Verfügungsfonds. Sie kann über die Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds bis zu einer Summe von 2.000 Euro je Projekt entscheiden. Stimmberechtigt ist jede/r, der bereits das zweite Mal an der Stadtteilversammlung teilnimmt. Das Quartiersmanagement führt eine Liste über die Anwesenheit der Stadtteilvertreter/innen.
Ziel ist die Erarbeitung einer Geschäftsordnung und die Bestätigung der Stadtteilvertreter/innen durch Wahl im Rahmen der Stadtteilversammlung bzw. die Gründung eines Stadtteilvereins oder einer anderweitig tragfähigen Struktur der Interessenvertretung, die nach Beendigung des Quartiersmanagement Ende 2012 die wesentlichen Aufgaben übernehmen kann.